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Suchbegriffe |
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Erklärung |
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Link zu mehr Informationen |
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Bauprodukte |
Bauprodukte sind alle Materialien, Produkte, Komponenten, Bausätze oder Bausysteme die zum dauerhaften Einsatz oder Einbau in Gebäuden oder Bauwerke eingesetzt werden. |
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Gefahrstoffe |
Definiert sind nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffVO §3a, 1) :Gefährliche Stoffe oder gefährliche Zubereitungen sind Stoffe, die |
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1. |
explosionsgefährlich |
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2. |
brandfördernd |
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3. |
hochentzündlich |
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4. |
leicht entzündlich |
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5. |
entzündlich |
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6. |
sehr giftig |
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7. |
giftig |
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8. |
gesundheitsschädlich |
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9. |
ätzend |
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10. |
sensibilsierend |
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11. |
reizend |
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12. |
krebserzeugend |
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13. |
fortpflanzungsgefährdend |
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14. |
erbgutverändernd |
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15. |
umweltgefährlich sind. |
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Ausgenommen sind gefährliche Eigenschaften ionisierender Strahlen |
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CMR Stoffe |
Diese krebserregenden, erbgutverändernden und fortpflanzungsgefährdenden Stoffe sind in der EU-Richtlinie 67/548 erfasst. Sie sind als Stoffe mit gefährlichen Eigenschaften definiert, die zu großer Besorgnis Anlass geben. Aufgelistet sind dort ca. 850 Stoffe nach Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 |
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CAS Nummern |
In diesem weltweit gültigen Erfassungssystem werden alle synthetisierten Stoffe oder Stoffe die in der Literatur beschrieben wurden erfasst und geordnet. Bislang gibt es ca. 26,7 Millionen Stoffe die nach diesem System identifiziert werden können. |
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GisChem |
Die als GisChem geführte Datenbank wird von Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie zur öffentlichen Einsicht angeboten. |
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www.bgchemie.de |
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NIK-Werteliste |
In der
NIK-Werte-Liste werden ca. 160 Substanzen aufgelistet, die auf der Basis von
CAS-Nummern die Grenzwerte für die gesundheitliche Bewetung
der Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC und SVOC) aus
Bauprodukten festlegt. Diese Bewertungen werden vom Ausschuss
gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) auf der Grundlage der EU
Richtlinie 89/106/EWG unter Leitung des Umweltbundesamtes und des Deutschen
Instituts für Bautechnik erarbeitet |
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R-Sätze |
In den R-Sätzen
werden die Risiken und besondere Gefahren gemäß der Gefahrstoffverordnung
aufgelistet, die im Umgang mit diesen Produkten oder Stoffen entstehen
können. In der Regel finden diese R-Sätze Verwendung in den
Sicherheitsdatenblättern und auf den Kennzeichnungsschildern. |
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S-Sätze |
In den S-Sätzen
werden die Schutzhinweise für besondere Gefahren gemäß der
Gefahrstoffverordnung aufgelistet, die im Umgang mit diesen Produkten oder
Stoffen entstehen können. In der Regel finden diese S-Sätze Verwendung in den
Sicherheitsdatenblätter und auf den kennzeichnungsschildern. |
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Giscode |
Mit dieser
freiwilligen Kennzeichnung werden Verlegewerkstoffe
aufgrund ihrer Emissionen in 21 Produktgruppen unterteilt. |
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Dispersions- Klebstoffe |
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Stark lösemittelhaltige Klebstoffe |
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Epoxidharz- Klebstoffe |
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Polyurethan- Klebstoffe |
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TRGS |
Bei den
Anwendungen und Bauausführungen sind die jeweiligen Technischen Regeln für GefahrStoffe zu beachten. Der Auftraggeber hat
grundsätzlich das Recht auf gering belastende Werkstoffe, die im Vorhinein
darzulegen und anzubieten sind. Dies
gilt auch bei der Entsorgung von Reststoffen und dem Rückbau von
Bauleistungen, gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV). |
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REACH |
Durch das REACH-System soll das europäische Chemikalienrecht
grundlegend reformiert und geordnet werden. Das REACh-System
(Registration, Evaluation and Authorisation
of Chemicals - Registrierung, Bewertung und
Zulassung chemischer Stoffe) soll zukünftig mehr als 40 Richtlinien und
Verordnungen im Rahmen des Chemikalienrechts der Bundesrepublik Deutschland
ersetzen. Die künftige REACH-Richtline verlangt vom jeweiligen Inverkehrbringer
(Hersteller, Importeur), dass er für die Sicherheit seiner Chemikalien in
soweit selber verantwortlich ist, dass er die zur Bewertung dafür notwendigen
Daten auch selber beschafft (Beweislastumkehr). Registrierungspflichtig und
damit im REACH-Verfahren erfasst sind grundsätzlich Chemikalien, die ab einer
Tonne pro Jahr produziert werden. Ab einer Menge von 10 Tonnen pro Jahr
ergibt sich die Pflicht zur Erstellung von Stoffsicherheitsberichten (CSR = Chemical Safety Reports) und gegebenenfalls zu
Vorschlägen zur Risikominimierung. Von den ca. 30.000 Stoffen, die jährlich mit mehr als einer Tonne produziert werden, sind bisher nur 140 ausreichend auf ihre Wirkung hin untersucht wurden. Durch die Inverkehrbringung dieser ungeprüften Substanzen sind auch Verbraucher einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Gemäß dem Bedarfsgegenständegesetz hat der Verbraucher ein Recht auf gesundheitliche Unversehrtheit, die im Widerspruch zu dieser Situation steht. Somit wird aus Verbrauchersicht eine Kennzeichnung von Gefahrstoffen und besonders gefährlichen Stoffen auf Produkten gefordert, die durch eine Offenlegung der Gefahrstoffe in öffentlich zugänglichen Datenbanken sichtbar zu machen sind. |
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Umwelt-Kennzeichen |
werden unterschieden nach: |
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ISO 14024 |
Typ I Kennzeichen nach DIN EN ISO 14024 richtet sich an private und gewerbliche Endverbraucher und hat in der Regel einen bewertenden Charakter. (z.B. Blauer Engel / Umweltblume / FSC / natureplus) |
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ISO 14021 |
Typ II Kennzeichen nach DIN ISO 14021 liegt in der alleinigen Verantwortung des Herstellers und wird als herstellerdefiniertes Marketinginstrument eingesetzt. (z.B. FCKW-frei / biologisch abbaubar / 100% recycelt) |
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ISO 14025 |
Typ III Kennzeichen nach ISO TR 14025 ist gegenwärtig im Aufbau begriffen. |
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